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Ab
sofort bieten wir, als Trainingsstätte
und Kooperationspartner des Rehasport
vor Ort e.V. , Rehabilitationsport
an.
Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (KV 56) unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst in der Regel 50 Übungseinheiten. Jedem rehabilitierten oder gesunden Bürger, unabhängig von Alter oder Geschlecht, wird die Möglichkeit gegeben, mit wachsender Eigenverantwortung Rehabilitationssport (gemäß § 43 Satz 1 Nr.1 SGB V) in Anspruch zu nehmen. Dabei hat jeder gesetzlich Krankenversicherte ein Anrecht auf Genehmigung der Erstverordnung. Zunächst ist ein Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport, wegen seiner Farbe kurz "rosa Schein" erforderlich. Diesen erhält man beim Arzt Ihres Vertrauens oder über uns. Der Arzt wird bei einer ärztlichen Untersuchung die Ursachen der Beschwerden feststellen, prüfen, ob Gegenanzeigen für Sport und Training bestehen und dann die Verordnung ausfüllen. 50 Trainingseinheiten, die innerhalb von 18 Monaten durchgeführt werden sollen sind allgemein gängig. Bevor Sie einen Termin für ein Eingangsgespräch vereinbaren, muss die Verordnung von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Bei einem Eingangsgespräch werden Sie von uns beraten, und wir stimmen mit Ihnen die Zeiten ab, zu denen Sie am besten Reha Sport treiben können. Unsere Kurse finden in kleinen Gruppen, zu je 45 min. unter Anleitung von unseren kompetenten und qualifizierten Therapeuten in unseren Räumen statt. |
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| Ist Reha Sport für mich richtig? |
Welches
Ziel hat Reha Sport? |
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| Wer erhält Reha Sport? |
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