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Wer erhält Reha Sport?
       
Jeder gesetzlich Versicherte hat ein Anrecht darauf.

Der Gesetzgeber hat festgelegt [§ 43 SGB V sowie § 44 SGB IX], dass wenn körperliche Funktionsbeeinträchtigungen bestehen, die Krankenkassen und Rentenversicherungsträger [BfA, LVA] Sport und Training als so genannte ergänzende Leistungen zur Rehabilitation unterstützen müssen. Dies ist seit dem 1. Juli 2001 nicht mehr nur eine
Ermessensentscheidung der Kostenträger, hierauf haben die Versicherten haben sogar einen Rechtsanspruch!

Um sicherzustellen, dass Rehabilitationssport nach einheitlichen Grundsätzen abläuft, wurde 1994 eine
Gesamtvereinbarung über den Rehabilitationssport verabschiedet. Unter anderem ist darin festgelegt, dass die Kostenbeteiligung der Krankenkassen an solch einer langfristigen Sport- und Trainingstherapie davon abhängig ist,
dass der Reha Sport von einem gemeinnützigen Sportverein angeboten wird und die Qualität der angebotenen
Kurse vom Behindertensportverband des jeweiligen Landes überprüft und zertifiziert worden sind.
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